Wen trifft die Konkursantragspflicht?
Thema: Insolvenz / Konkurs
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so trifft diese Person die Konkursantragspflicht; bei der OHG und der KG sind es die unbeschränkt haftenden Gesellschafter und Liquidatoren.
Bei allen anderen juristischen Personen trifft die Konkursantragspflicht jeden einzelnen, zur Außenvertretung befugten Organwalter.
Ein gesamtvertretungsbefugter Geschäftsführer muss einen Konkursantrag auch dann stellen, wenn die anderen Geschäftsführer die Antragstellung ablehnen.
In diesem Fall muss die Insolvenz bescheinigt werden, die übrigen Antragspflichtigen sind dazu einzuvernehmen.
Da die Konkursantragspflicht dem Schutz der Gläubiger dient, ist eine Weisung der Generalversammlung einer GmbH, mit welcher einem Geschäftsführer die Antragstellung verboten wird, nicht rechtswirksam.
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