UID Prüfung
UID (Umsatzsteuer ID-Nummer)
Die UID des Medieninhabers lautet: ATU58110877
Prüfung über die Steuerbehörde der Europäischen Union:
Die UID (VAT-id, Mehrwertsteuer-ID) des Medieninhabers lautet:
ATU58110877 UID jetzt prüfen
Sollte Ihnen die Auskunft der Steuerbehörde der Europäischen Union nicht genügen, dann lesen Sie einfach weiter ....
Für die Überprüfung unserer UID verwenden Sie bitte das online Stufe1-Verfahren der EU-Kommission für die Steuern und Zollunion, welches von der EU bereitgestellt wird - für Deutschland sehen Sie bitte die Beschreibung weiter unten.
Sollten Sie sich der Mühe eines Stufe2-Verfahrens unterziehen wollen, so beantragen Sie dieses bei Ihrem Finanzamt und Sie benötigen dafür die bei unserem Finanzamt gespeicherte Version unseres Firmenwortlauts. Diese ist
- Perlogis Cons u Beteiligungsv GesmbH
- Bahnstrasse 5
- 2345
- Brunn am Gebirge
- UID: ATU58110877
Die Überprüfung nach dem Stufe2-Verfahren kann in jedem Land der EU bei der jeweils lokalen Finanzbehörde (Finanzamt) für den (neuen) Geschäftspartner aus dem EU-Ausland durchgeführt werden. Ihr lokales Finanzamt stellt Ihnen auf Ihre Stufe2-Anfrage eine Bestätigung der Richtigkeit und Gültigkeit der UID Daten aus.
Prüfung unserer UID in Deutschland
Unsere Deutschen Geschäftspartner haben gemäß den gültigen Bestimmungen die UID ausländischer Geschäftspartner (also in diesem Fall unsere) zu überprüfen. Dazu bietet das Deutsche Bundeszentralamt für Steuern eine online Funktion für das Einfache und das Erweiterte Bestätigungsverfahren. Wir empfehlen Ihnen dieses zu verwenden. Für die detaillierten finanzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland - sowie für Details betreffend das Erweiterte Bestätigungsverfahren empfehlen wir Ihnen als Lektüre die diesbezügliche Information der deutschen IHK - und zwar insbesondere den Absatz
welcher Ihnen erläutert, welche Verpflichtungen und Möglichkeiten Sie betreffend die Gültigkeitsprüfung unserer UID haben.
So sieht das korrekt ausgefüllte Formular für UID-Prüfung unserer UID in Deutschland aus.
So gerne wir Ihnen diese Bürde abnehmen würden - aber leider - die deutschen Vorschriften schreiben die Überprüfung durch Sie beim Bundeszentralamt für Steuern vor und der Vorgang dauert keine 30 Sekunden.
P.IVA controllare validita:
Weitere Information:
Sollten Sie mit den hier für Sie sehr lehrreich, informationsreich und kostenlos zur Verfügung gestellten Information nicht das Auslangen finden?
Wir hatten schon Fälle, da wollten deutsche Unternehmen (z.B. www.ovh.de - absolut nicht zu empfehlen) von uns
- Faxen des Firmenbuchauszugs
- Faxen der Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
Vielleicht kommen Sie auf noch kreativere Ideen wie z.B. Gewerbeberechtigung, Mietvertrag mit den Büroräumlichkeiten, Bestätigung des Vermieters über die tatsächliche Verwendung der Räumlichkeiten, Haarfarbe des Geschäftsführers, Liste der Fahrzeuge im Betriebsvermögen, Bilanzen der letzten Geschäftsjahre oder gar eine aktuelle Saldenliste - vielleicht sogar das Ratingblatt unserer Hauptbankverbindung? Dem Wahnsinn unserer potenziellen Geschäftsparnter in der Bundesrepublik sind keine Grenzen gesetzt.
Das ist befremdlich - und hat natürlich absolut nichts mit der Prüfung der Umsatzsteuer-ID zu tun. Darüberhinaus hat ein per Fax übermitteltes Dokument keinerlei Rechtssicherheit, denn was da gefaxt wird kann jedes Unterstufenkind am PC zusammenkopieren und auf das Faxgerät legen. Also wenn Sie Rechtssicherheit wollen, dann müßten Sie bei uns schon eine notariell beglaubigte Ausfertigung per Briefübermittlung anfordern. Dafür berechnen wir pro Dokument EUR 150,00 im Voraus.
Zunächst wollen wir darauf hinweisen, dass wir über Photohop und Scanner verfügen und daher für die Fax-Übermittlung jedwelches Dokument (auch mit einer elektronisch angefertigen Stampilie) für Sie herstellen und Ihnen in auf Ihr Schwarz-Weiss-Fax senden können. Wir können Ihnen mit unseren graphischen Fähigkeiten auch jedes Dokument in Photoshop zusammenstellen, das Sie gerne haben wollen. Die Rechtssicherheit wird bei Ihnen mit einer Fax-Übermittlung aber vermutlich kaum ansteigen - insbesondere jetzt, wo Sie wissen, dass man in Photoshop jedes Dokument herstellen und dann auch faxen kann. Aus diesem Grund sehen wird in der Übermittlung einer PDF Datei per Email eine papierschonende und in gleicher Weise zum Ziel führende Variante. Sollten Sie dennoch eine schwarz-weiss-Kopie der färbigen PDF-Datei benötigen, so könnten Sie diese in SW ausdrucken - oder färbig gedruckt auf Ihren SW-Kopierer legen - und sich Ihre minderwertige SW-Kopie selbst anfertigen.
Gegenseitigkeit
Sollten Sie also, über die online Prüfung der Umsatzsteuer-ID hinausgehende Information zu unserem Unternehmen benötigen, welche Sie auf dieser Website nicht gefunden haben, dann wollen wir von Ihnen genau die gleichen Information ebenfalls haben. Denn wenn soviel Unsicherheit bei Ihnen besteht, dann macht sich diese auch bei uns breit. Also - Handelsregisterauszug - gegen Ihren Firmenbuchauszug, unseren Ausweis - gegen Ihren Ausweis (wir werden ihn nicht als Vorlage für künftige Ausweisfaxe an andere Geschäftspartner verwenden ;-)).
Bevor Sie Ihre Zeit aber mit derartigem Unsinn vergeuden, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater, der wird Ihnen sagen können, wie eine Prüfung der Umsatzsteuer-ID korrekt und für Ihr Land ausreichend rechtssicher durchzuführen ist.
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